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   VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/2002   

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VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/2002 (https://dejure.org/2003,21947)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 23.01.2003 - VK 2-27/2002 (https://dejure.org/2003,21947)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - VK 2-27/2002 (https://dejure.org/2003,21947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Vergabeverfahrens aus Gründen der Wirtschaftlichkeit; Unverzüglichkeit einer Rüge im Falle problematischer Rechtsfragen; Anspruch des Bieters auf eine vollständige Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Aufhebung; Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Entscheidung der Vergabekammer bei einer Aufhebung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Aufhebung der Aufhebung"

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

    Auszug aus VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02
    Die pauschale Schlussfolgerung des OLG Bayern und des OLG Thüringen (6 Verg. 3/02), dass es sich bei der Angabe des Nachunternehmereinsatzes "grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung" handelt, "die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt" (mit weiteren Hinweisen) und mit Annahme in dieser Form dazu führen würde, dass die Vergabestelle "pauschal ihre Zustimmung zu einem unbegrenzten Nachunternehmereinsatz erklärt hätte" ist in dieser Allgemeinheit angesichts des § 4 Abs. 8 VOB/B einfach nicht zu halten.

    So letztlich auch OLG Thüringen in 6 Verg. 3/02 vom 30.05.2002, dass die nachgereichten Angaben auch zum Gegenstand seiner tragenden Gründe macht.

  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

    Auszug aus VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02
    Diesen Ermessensspielraum sei die Vergabestelle auch verpflichtet auszufüllen und zwar im Lichte der Entscheidungen des Kammergerichts, VergabeR 2002, S. 398ff und des OLG Celle, Vergabe R 2002, S. 176, 178, wonach geringfügige Nachbesserungen nicht zur Grundlage eines Ausschlusses gemacht werden könnten.

    Dieser im zweiten Teil bestehende Ermessensspielraum ist sicherlich begrenzt durch die vergaberechtlichen Grundsätze des Gleichbehandlungsgebotes (vgl auch für andere: Kammergericht Berlin (Az.: Kart Verg 3/02 vom 15.04.2002 in Vergaberecht, Heft 4, S. 401).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02
    Diese Auslegung kollidiert auch nicht mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 25.11.2002 (Az.. Verg 56/02), wonach kein Ermessenspielraum bei fehlenden Nachweisen der Zuverlässigkeit besteht.
  • OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02

    Antragsbefugnis eines ausgeschlossenen Bieters

    Auszug aus VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02
    1.5 Soweit die Vergabestelle geltend macht, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig sei, da das Angebot bereits zwingend auszuschließen gewesen sei und es daher an dem erforderlich Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ermangele, ist mit dem OLG Naumburg ( vom 10.9.2002, Az.: 1 Verg 5/02) darauf hinzuweisen, dass die Antragsbefugnis nicht mit Hinblick auf einen vermeintlich zwingenden Ausschluss verneint werden kann, wenn der Antragsteller gerade diesen vorgenommenen Ausschluss als den ihn in seinen Rechten verletzenden Vergabeverstoß rügt.
  • VK Nordbayern, 11.11.2002 - 320.VK-3194-34/02

    Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen

    Auszug aus VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02
    Dies ist ausgeschlossen, wenn die Erklärung wettbewerbserheblich ist und die Erläuterung zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen könnte, sprich: die Ergänzung der fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters verändern würde (vgl. hierzu selbst VK Bayern vom 11.11.2002, Az.: 320.VK 3194-34/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03

    Unzulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Das bedeutet gleichzeitig, dass der Antragsgegnerin zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadensersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen; und sei es nur durch das Verstreichenlassen der Bindefristen (ausführlich Weyand,ibr-online Komm. zum Vergaberecht § 114 Ziff. 23.2.2.2.1 ; VK Arnsberg, Beschl. v. 23.01.2003 - VK 2-27/2002; a.A. wohl BayObLG, Beschl. v. 05.11.2002, Verg 22/02 und VK Hamburg, Beschl.v.14.08.2003 - Az. VgK FB 3/03).
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Das bedeutet, das dem Antragsgegner zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadenersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen (VK Schleswig-Holstein - Beschluss v. 24.10.2003 ­ Az.: VK-SH 24/03; ausführlich Weyand, ibr-online Kommentar zum Vergaberecht § 114 Ziffer 23.2.2.2.1; VK Arnsberg ­ Beschluss v. 23.01.2003 ­ Az.: VK 2-27/2002; anderer Ansicht wohl BayObLG ­ Beschluss v. 05.11.2002 ­ Az.: Verg 22/02).
  • VK Niedersachsen, 11.10.2005 - VgK-45/05

    Rechtmäßigkeit der faktischen Teilaufhebung einer Ausschreibung;

    Sie ermöglichte ein willkürliches Vorgehen der Auftraggeberin, die sich ohne weiteres von Angeboten auf die gesamte Losgruppe entledigen könnte (vgl. dazu auch VK Arnsberg, Beschluss v. 23.01.2003, Az. VK 2-27/2002 : Eine Aufhebung ist willkürlich, wenn sie unter Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers vollzogen wird).
  • VK Niedersachsen, 05.10.2005 - VgK-44/05

    Rechtmäßigkeit der faktischen Teilaufhebung einer Ausschreibung;

    Sie ermöglichte ein willkürliches Vorgehen der Auftraggeberin, die sich ohne weiteres von Angeboten auf die gesamte Losgruppe entledigen könnte (vgl. dazu auch VK Arnsberg, Beschluss v. 23.01.2003, Az. VK 2-27/2002 : Eine Aufhebung ist willkürlich, wenn sie unter Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers vollzogen wird).
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-80/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Das bedeutet, das dem Antragsgegner zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder - ggf. gegen Schadenersatz - von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen (VK Schleswig-Holstein - Beschluss v. 24.10.2003 - Az.: VK-SH 24/03; ausführlich Weyand, ibr-online Kommentar zum Vergaberecht § 114 Ziffer 23.2.2.2.1; VK Arnsberg - Beschluss v. 23.01.2003 - Az.: VK 2-27/2002; anderer Ansicht wohl BayObLG - Beschluss v. 05.11.2002 - Az.: , Verg 22/02).
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